Kunstszene

Kunstversicherung um die Jahrhundertwende: Ein kurzer Blick in die Vergangenheit

Wer glaubt, dass das Thema Kunstversicherung ein Phänomen aus der Moderne ist, irrt. Wertvolle und einzigartige Kunstwerke in den eigenen vier Wänden, auf Ausleihen und Transporten zu versichern, war bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts unter Sammlern, erfolgreichen Künstlern und Museumsbeschäftigten ein wichtiges Thema.

Antike Illustration des Ladens von Toulon nach China. Original, aus der Zeichnung von Lebreton, nach Skizze von Cecco (Foto: Shutterstock, 70331878)

Auch damals schon spielte das Vertrauen in die ausgewählte Versicherungsgesellschaft eine immense Rolle. Fachliche Kompetenz und Betreuung in Fragen der Kunstversicherung waren ­- und sind noch immer- von großer Wichtigkeit. Nicht nur unsere eigene Unternehmensgeschichte belegt dies. Die ersten Erfahrungen mit der Versicherung von Kunstgegenständen datiert die Mannheimer Versicherung AG auf 1880, seit 1990 unter dem Markennamen ARTIMA (mehr zur Historie hier).

So finden sich in der Literatur vor allem in Briefwechseln von Künstler, Leihgebern und Ausstellungsmachen einige historische Erwähnungen zur Wichtigkeit, Kunst zu versichern:

Beispielsweise ist von dem Schriftsteller und Kunsthistoriker Julius Meier-Graefe (1867-1935) ein Schriftwechsel aus dem Jahr 1925 überliefert, bei dem es um die Auswahl einer geeigneten Versicherung bei einer geplanten Ausstellung in Paris geht. Meier-Grafe erwähnt, dass der Maler und potentielle Leihgeber Leo von König (1871-1944) die Leihgabe seines Cézanne-Gemäldes für die Ausstellung in Paris von der Auswahl der Versicherungsgesellschaft abhängig mache. „Er sei bereit, das Bild herzugeben, wenn eine deutsche Versicherung das Bild [...] versichert. [...]“. 1 Ihm sei eine Abwicklung möglicher Schäden über einen ausländischen Versicherer zu unsicher und aufwendig.

Etwas später machte sich Max Slevogt (1868-1932), der Pfälzisch-Berliner-Maler mit bayerischen Wurzeln, Gedanken zum Schutz seines Pfälzer Domizils. Slevogt hatte im Jahr 1924 nach seinem Besuch der Bayreuther Festspielen das Musikzimmer seines Wohnsitzes Neukastel mit zahlreichen Szenen aus den Opern „Die Zauberflöte“ und „Don Giovanni“ aus dem „Faust“ ausgemalt. Slevogt wollte nun, zwei Jahre später, sein Mobiliar, Wandmalereien, Grafik und Druckplatten geeignet versichern. So bat er 1926 seinen Kunsthändler und Verleger Bruno Cassirer (1872-1941) in einem Brief sich um die Sache zu kümmern, da mit seiner bisherigen Versicherung eine Erhöhung der Kunstwerke schwierig gewesen sei: „[...] Noch eine Angelegenheit / Feuerversicherung/. Wir wollten, wie Sie wissen, neu u. erhöht hier versichern! [...] Die Sache war ziemlich fertig, aber die Malereien u. Grafik stießen auf Mißverständnis. [...].“ 2 Die Neubewertung und Vertragsgestaltung in Bezug auf die Kunstwerke wollte Slevogt lieber einer Gesellschaft anvertrauen, die damit viel Erfahrung hat.

Weitaus dramatischer verhielt sich die Versicherungsfrage beim Brand des Münchner Glaspalastes im Juni 1931. Nur wenige Tage nach der Eröffnung der Ausstellung „Werke deutscher Romantiker von Caspar David Friedrich bis Moritz von Schwind“ sowie einer parallel gezeigten Ausstellung zeitgenössischer Künstler, brannte in der Nacht zum 6. Juni 1931 der Glaspalast vollständig ab. Die Brandursache wurde nie ganz geklärt. Vermutlich waren es mit Farbe und Terpentin getränkte Putzlappen, die sich in dem feuertechnisch nicht gesicherten Ausstellungsgebäude bei den hohen Sommertemperaturen im Glasgebäude entzündet hatten und dann rasch auf leicht brennbare Stoffbahnen übergriffen, die als Sonnenschutz angebracht worden waren. Von Staatsseite ermittelte man aber auch wegen Brandstiftung. Es soll nur ein Teil der etwa 3000 ausgestellten Kunstwerke versichert gewesen sein. Besonders die zeitgenössischen Maler, die ihre Bilder zur Ausstellung eingereicht hatten, litten neben den ideellen unter den finanziellen Verlusten. Die darauf ins Leben gerufene große Spendenaktion „Künstlerhilfe“ konnte die Künstler jedoch nur unzureichend entschädigen.

Im Juli 1937 wurden knapp 600 Gemälde, Skulpturen und Grafiken der Mannheimer Kunsthalle durch den von Joseph Goebbels beauftragten „Präsidenten der Reichskammer der bildenden Künste“, Prof. Adolf Ziegler eingezogen, um in der Ausstellung „Entartete Kunst“ in München gezeigt zu werden. Der damalige Direktor der Kunsthalle Mannheim, Walter Passarge, versuchte noch, die Kunstwerke zu schützen und beantragte als Voraussetzung der Herausgabe, „daß die Kosten für den Hin- und Rücktransport sowie für die Versicherung von Nagel zu Nagel von der Reichskammer der bildenden Künste getragen werde. Die Werke sind nach Beendigung der Ausstellung wieder an die Städtische Kunsthalle Mannheim zurückzusenden.“ 3 Er wusste jedoch, dass die Rückgabe oder Entschädigung der Werke äußerst fraglich war. Eine staatliche Beschlagnahmung konnte keine Versicherung abdecken. Zahlreiche Werke gingen unwiederbringlich verloren oder wurden im Kunstmarkt angeboten und befinden sich heute u.a.  in anderen Ausstellungshäusern. Für die Ausstellung „Beschlagnahmt! Rückkehr der Meisterblätter“ kehrten 2019 insgesamt 34 grafische Blätter leihweise in die Mannheimer Kunsthalle zurück und konnten dem Publikum die hohe Qualität der einstigen Sammlung näherbringen.

Dieser kurze Blick in die Vergangenheit zeigt, dass das „moderne“ Thema Kunstversicherung die Kunstwelt schon viel früher beschäftigte. Künstler, Leihgeber, Kunsthändler und Museumsleiter machten sich Gedanken, wie sie ihre Kunst vor Schaden bewahren und ihre Existenz absichern konnten.

 

Text von Carola, unterstützt von Isabelle 

 

 

1. Brief Meier-Graefe an Carl Moll v. 12.Januar 1925. In: Julius Meier-Graefe, Kunst ist nicht für Kunstgeschichte da. Briefe und Dokumente, Göttingen 2001, S. 255-256.

2. Brief Max Slevogt an Bruno Cassirer vom August 1926, in: Max Slevogt. Briefe. 1898-1932, hg. v. Roland Mönig, bearb. u. kommentiert v. Eva Wolf, Saarbrücken 2018, S. 232.

3. Zit. nach. Uwe Fleckner (Hrsg.), Das verfemte Meisterwerk: Schicksalswege moderner Kunst im Dritten Reich, Berlin 2009, S. 336.

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