Kunstszene

Geschützte Miniatur(kunst)welten

Sie kennen ARTIMA als Allgefahrenversicherung für Kunst. Ein weiterer Bereich, den ARTIMA versichert, überrascht vielleicht: ARTIMA versichert auch Modellbahnen inklusive Miniaturlandschaft.

Foto: A model of the railway - the Miniatur Wunderland in Hamburg, Germany (Shutterstock 786070705)

Leidenschaftliche Modellbahnfans verwirklichen sich mit dem Besitz einer Modellbahn einen Traum. Vielleicht teilen Sie selbst dieses Hobby und verstehen genau, wie viel Herzblut der Aufbau, die stetige Erweiterung und Pflege des Hobbies kostet, die finanziellen Kosten nicht eingerechnet. Neben den Lokomotiven mit Waggons machen erst Modellhäuser, Figuren und Fahrzeuge, Gleismaterial, künstliche Vegetation, Brücken, Signalanlagen und mehr die Modellbahn zu einer realitätsnahen, typischen Miniatur(kunst)welt.
Und wie wenig braucht es, um all dies in kurzer Zeit zu zerstören? Ein überraschend heftiger Sturm oder Hagelschauer bei einer im Freien stehenden Modellbahn. Ein Neider, der die Bahn stiehlt. Ein Wasserrohrbruch im Zimmer, in dem die Modellbahn aufgebaut ist, ein technischer Defekt innerhalb der Wohnung mit anschließendem Brand….
Obwohl eine reguläre Hausratversicherung die genannten Schäden im Prinzip einschließt, reicht sie nicht immer aus. Gerade wenn die zu versichernde Sammlung den Wert des eigentlichen Hausrats übersteigt, ist dies der Fall. Besonders wertvolle Besitztümer werden in der Regel in einer Hausratversicherung nur pauschal zu einem festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme berücksichtigt. Die heute verwendeten, digital zu steuernden Fahrzeuge und elektronischen Bausteine einer Modellbahn und die vielen Komponenten einer Miniaturwelt lassen den Wert schnell steigen.

Grunddeckung oder Allgefahren-Deckung

Für Anlagen in Gebäuden können Sie bei ARTIMA zwischen zwei Varianten wählen: der Grunddeckung und der Allgefahren-Deckung.

Die Grunddeckung ist die Basis- Lösung für den Schutz einer Modellbahn und umfasst Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus nach einem Einbruch verursacht werden. Auch wenn eine Modellbahn transportiert wird, besteht Versicherungsschutz. Dieser gilt, wenn das Transportmittel in einen Unfall gerät, bei Brand, Blitzschlag, Explosion, höherer Gewalt, Einbruchdiebstahl in das verschlossene Kraftfahrzeug wenn das gesamte Kraftfahrzeug gestohlen wird.

Die Allgefahren-Deckung geht noch etwas weiter. Neben den oben genannten, klassischen Schäden leistet ARTIMA zum Beispiel auch dann, wenn eine Lok aus Unachtsamkeit aus den Händen fällt. Sie deckt alle oben genannten Schäden und weitere Gefahren ab – zum Beispiel Bruch oder Beschädigung der Lok oder des Zubehörs und einfachen Diebstahl. Ganz einfach zu merken: Mit der Allgefahren-Deckung ist alles versichert, was in den Versicherungsbedingungen nicht explizit ausgeschlossen ist – dies gilt auch während versicherter Transporte.

Modellbahnen im Freien können mit der Grunddeckung gegen diese Gefahren versichert werden:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Leitungswasser
  • Vandalismus nach einem Einbruch

Einfacher Diebstahl kann zusätzlich als Baustein gewählt werden, für den Fall, dass ein Dieb durch das offene Gartentor schleicht und Teile der Anlage entwendet, während Sie sich im Haus aufhalten.

Übrigens: Auch Modellbahnvereine und größere Sammlungen können über ARTIMA versichert werden. Für gewerblich genutzte und öffentlich zugängliche Modellbahnen und das Zubehör besteht jedoch kein Versicherungsschutz.

Ganz wichtig ist: Dokumentieren Sie alle Anschaffungen und führen Sie am besten eine Inventurliste mit detaillierten Fotos und Quittungen. Protokollieren Sie auch Ihre Arbeitsleistung und informieren Sie Ihren Versicherer über jegliche Erweiterungen. So kann die Versicherungssumme immer an den aktuellen Stand angepasst werden. Und im Schadenfall liegen alle erforderlichen Dokumente direkt vor.

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