Kunstauktionen: Einlieferung und Ersteigerung
Von Dr. Louis-Gabriel Rönsberg
Kunst- und Kulturgüter werden gerne im Rahmen von Auktionen veräußert, da sich Einlieferer und Bieter von dieser Form der Preisermittlung ein besonders gutes Geschäft versprechen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Verkäufer und Käufer dabei weitgehend anonym bleiben können. Eine Versteigerung birgt jedoch auch besondere Risiken, etwa wenn sich das ersteigerte Gemälde im Nachhinein als Fälschung herausstellt oder wenn der Hammerpreis weit hinter den Erwartungen des Einlieferers zurückbleibt. Im Rahmen der Broschüre gibt Ihnen der Verfasser einen ersten Überblick über Punkte, die der Kunstliebhaber und Sammler bei der Einlieferung oder Ersteigerung beachten sollte.
Der Autor, Rechtsanwalt Dr. Louis-Gabriel Rönsberg, gehört zu den führenden Experten im Kunstrecht. Er wurde von „Best Lawyers“ in der 9. Ausgabe von „The Best Lawyers in Germany“ für den Bereich „Art Law“ und vom Handelsblatt im Verzeichnis „Deutschlands beste Anwälte 2017“ für das Rechtsgebiet Kunstrecht benannt.
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